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Verkehrsrecht

Anwaltskanzlei Kober bietet umfassende Beratung und Vertretung (außergerichtlich sowie gerichtlich) auf dem Gebiet des gesamten Verkehrsrechts.

Das Verkehrsrecht umfasst das:

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht

Privatpersonen sowie Taxi- und Mietwagenunternehmer profitieren von der jahrelangen Erfahrung bei der Beurteilung von Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall sowie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen (Durchsetzung von allen in Betracht kommenden Schadenersatzansprüchen, wie z.B. Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall).

Im Bereich der Bußgeldsachen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß etc.) sowie des Verkehrsstrafrechts (z.B. Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht) wird unter Beachtung der individuellen Situation des Mandanten, insbesondere auch der Berufskraftfahrer, eine effektive Verteidigungs- und Verfahrensstrategie erarbeitet und verfolgt.

Bei Fragestellungen im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts, insbesondere zur MPU oder dem Erhalt und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, werden mit den Ratsuchenden in einem ausführlichen Beratungsgespräch die rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten im konkreten Fall erörtert.

Nach Bedarf können in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts Kontakte zu Kfz-Sachverständigen, Verkehrspsychologen oder anderen Experten hergestellt werden.