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Strafrecht

Beschuldigte einer Straftat werden in der Anwaltskanzlei Kober in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren nach Anklageerhebung oder Einspruch gegen Strafbefehl, Rechtsmittelinstanz) beraten und vertreten.

Das Strafrecht umfasst das

  • Allgemeine Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Opferschutz
Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt

Bei der Erarbeitung der optimalen Verteidigungsstrategie steht eine stets klare und offene Kommunikation der Chancen und Risiken im Fokus. Im Rahmen einer ganzheitlichen Herangehensweise werden auch mögliche Auswirkungen eines Strafverfahrens auf weitere, z. B. berufsrechtliche, Nebenfolgen berücksichtigt.

Opferschutz

Im Rahmen des Opferschutzes unterstützt Frau Rechtsanwältin Kober Geschädigte einer Straftat bei der Wahrung ihrer Interessen. Hierzu gehören u. a. die Begleitung zu einer polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Zeugenvernehmung als Zeugenbeistand, Vertretung des Opfers im Rahmen der Nebenklage sowie Durchsetzung der aus der Straftat entstandenen finanziellen Entschädigungsansprüche (Adhäsionsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich).